Stromabkommen EU-Schweiz Der Schweizerische Bundesrat hat sich Ende 2024 mit der EU auf eine Anzahl neuer Abkommen geeinigt. Die Texte bleiben allerdings bis auf weiteres geheim. Stromabkommen: Gemäss «Faktenblatt» des Bundesratsfehlte bisher für den Import und Export elektrischer Energie die gesetzliche Grundlage (!!!). Durch die «Einbindung» der „Swissgrid AG“ in die EU dürfen künftig auch Schweizer Stromversorger nach EU-Regeln am EU-Elektrizitäts-Binnenmarkt teilnehmen – bisherige Handels-Abkommen mit unseren Nachbarländern verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Schweiz wird im weiteren neu von der EU ermächtigt, Reserve-Kraftwerks-Kapazitäten in der Schweiz anzulegen und zu betreiben. In einer Strom-Mangel-Lage werden diese dann vom ganzen Binnenmarkt beansprucht werden (Rechtsanspruch). Die Versorgungssicherheit unseres Landes wird somit abnehmen. Generell gilt auch in diesem Abkommen künftig die „dynamische“ (=automatische) Übernahme von EU-Recht (Direktiven und Verordnungen), ohne die bisherige Selbstbestimmung des Schweizer Volkes. Solange der Text des Abkommens geheim bleibt, ist über die Konsequenzen des Abkommens allerdings keine Aussage möglich! Zurzeit sieht es so aus, dass dieses Stromabkommen nicht vor Parlament und Volk kommen wird, höchstens die Ausführungs-Gesetze, aber auch nur falls gegen diese das Referendum ergriffen werden kann. Aves wird die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen.