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Vernehmlassung zum Gegenvorschlag Blackout-Initiative

Die Aves Zug hat im Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
ihre Stellungnahme eingereicht.
Die Aves Zug vertritt den Standpunkt, dass der Original-Text der Initiative dem Gegenvorschlag vorzuziehen sei.
Die Texte können hier eingesehen werden:

Strom-Abkommen Schweiz-EU

  1. Stromabkommen EU-Schweiz
    Der Schweizerische Bundesrat hat sich Ende 2024 mit der EU auf eine Anzahl neuer Abkommen sowie auf die Erweiterung aller bestehenden «Bilateralen Verträge» geeinigt.
    Die angeblich 750 Seiten umfassenden Texte bleiben allerdings bis auf weiteres geheim. Diese Texte werden im Frühjahr 2025 durch den Bundesrat paraphiert (unterschrieben) und können nicht mehr geändert werden.
    In allen bisherigen und neuen Abkommen wird die Rechtssetzungs-Kompetenz nach Brüssel delegiert. Brüssel widersprechende Volksentscheide werden mit hohen «Ausgleichszahlungen» bestraft werden. In vielen Gebieten gibt die Schweiz ihre Souveränität preis.
    Stromabkommen: Gemäss «Faktenblatt» des Bundesrats fehlte bisher für den Import und Export elektrischer Energie die gesetzliche Grundlage (!!!). Durch die «Einbindung» der „Swissgrid AG“ in die EU dürfen künftig auch Schweizer Stromversorger nach EU-Regeln am EU-Elektrizitäts-Binnenmarkt teilnehmen – bisherige Handels-Abkommen mit unseren Nachbarländern verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Schweiz wird im weiteren neu von der EU ermächtigt, Reserve-Kraftwerks-Kapazitäten in der Schweiz anzulegen und zu betreiben. In einer Strom-Mangel-Lage werden diese dann vom ganzen «EU-Binnenmarkt» beansprucht werden (Rechtsanspruch). Die Versorgungssicherheit unseres Landes wird somit massiv abnehmen.
    Generell gilt auch in diesem Abkommen künftig die „dynamische“ (=automatische) Übernahme von EU-Recht (Direktiven und Verordnungen), ohne die bisherige Selbstbestimmung des Schweizer Volkes.
    Solange der Text des Abkommens geheim bleibt, ist über die Konsequenzen des Abkommens allerdings keine Aussage möglich!
    Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat am 11. Februar 2025 entschieden (ohne den Text zu kennen!), dass dieses Stromabkommen nicht vor Parlament und Volk kommen wird, vielleicht aber die Ausführungs-Gesetze, aber auch nur falls gegen diese das (fakultative) Referendum ergriffen werden kann. Aves wird die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen.
  2. Gegenvorschlag Bundesrat zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» – Vernehmlassung bis 3. April 2025:
    Aves und weitere Organisationen werden sich in der laufenden Vernehmlassung 2024/89 zum Gegenvorschlag äussern können.
    Die Medienmitteilung des Initiativ-Komitees ist hier zu lesen.

Autor: Willi Vollenweider (Web-Verantwortlicher aves.ch), nachgeführt 11.2.2025

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