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AVES Zug lehnt Stromabkommen Schweiz-EU ab

Stellungnahme der AVES Zug im Vernehmlassungsverfahren des Bundes eingereicht

(das vollständige Dokument kann als PDF hier heruntergeladen werden)

Zusammenfassung der Eingabe der AVES Zug:
Die Aves Zug sieht im Stromabkommen den begrüssenswerten Versuch, bestehende Probleme und Friktionen im europäisch-schweizerischen Stromaustausch zu lösen. Dies betrifft vor allem die ungeplanten grenzüberschreitenden Stromflüsse, den diskriminierenden Ausschluss der schweizerischen Strombranche vom notwendigen Informationszugang und dem
day-ahead-Stromhandel in der EU.
Die beiderseitige, gleichberechtigte und unbehinderte Strom-Import- und -Exportfähigkeit steht für die Aves Zug als Ziel zentral im Vordergrund.
Das vorliegende Stromabkommen zeigt leider, dass diese Ziele aus Schweizer Sicht mit überbordenden Zugeständnissen und überflüssigen Regelungen erkauft werden, die nicht akzeptiert werden können.
Was uns nun auf dem Tisch liegt, ist ein fertig ausgehandeltes Stromabkommen, zu dem man nur ja oder nein sagen kann. Es schiesst aus Sicht der Aves Zug unnötigerweise weit über das unmittelbare und eigentliche Ziel hinaus (Integration der Stromnetze und des Stromhandels!).
Direkte negative Auswirkungen für unser Land hat der Wegfall der bisher vertraglich geregelten, privilegierten Belieferung der Schweiz aus französischen Kernkraftwerken. Dasselbe gilt für die vorrangige Belieferung aus den Grenz-Wasserkraftwerken. Eventuell droht auch der Verlust der Kontrolle über unsere Wasserkraftreserven. Aus demokratischer Sicht als negativ erscheint der Aves Zug, dass die EU ihre Strom-Regelungen einseitig und ohne Mitbestimmung unsererseits abändern kann. Bei Streitigkeiten wendet das gemischte Schiedsgericht EU-Recht gemäss Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an. Neben der offensichtlichen und lähmenden Überregulierung drohen der Schweiz so eventuell auch EU-Sanktionen im Strombereich.
Negativ fällt der Aves Zug weiter auf, dass innerschweizerische Rechtsvorschriften und -ziele, die jederzeit abänderbar sind, auf die Stufe eines Vertrages Schweiz-EU gehoben werden und damit praktisch nicht mehr abänderbar werden.
Überdies wird die ganze „Heimfall“-Problematik der Wasserkraftwerke, die in den kommenden Jahren für die Stromwirtschaft und insbesondere die Gebirgskantone von zentraler Bedeutung sein wird, völlig ausgeklammert.
Die Aves Zug ist grundsätzlich für einen vollständig liberalisierten Strommarkt, da dieser gesamtwirtschaftliche Vorteile bringen sollte. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass diese Liberalisierung vom Volk vor längerer Zeit klar abgelehnt wurde. Über das Stromabkommen soll also etwas eingeführt werden, das der Souverän gar nicht will. Die Marktliberalisierung könnte die Schweiz jederzeit selbst einführen; hierzu braucht es kein Stromabkommen.
Es ist leider durchaus möglich, dass der Druck der EU nach einer Ablehnung des Stromabkommens auf unser Land erhöht wird. Durch kluge Planung und Reserven-Einsatz können wir diesem Druck begrenzt widerstehen. Es ist aber unerlässlich, dass sich die Strombranche und die Politik sehr schnell um die Errichtung neuer Kraftwerkskapazitäten im Inland bemühen; hierbei denkt die Aves Zug vor allem an klimafreundliche Kernkraftwerke und – kurzfristig und der Not gehorchend – auch an Gaskraftwerke (GuD).

Weitere Informationen siehe aves.ch.

Zug, 30. Oktober 2025, der Vorstand der AVES Zug

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