Alle Energien nutzen.

Übernahme von EU-Rechtsakten durch die Hintertür – dank BR Rösti’s Ermächtigungs-Gesetz

(Revision Elektrizitätsgesetz 734.0 als Teil der Vernehmlassung 2026/38 bis 17. Sept. 2026)

Bundesrat A. Rösti ermächtigt das Bakom, willkürlich beliebige «Rechtsakte» der EU für verbindlich zu erklären, also für das Gebiet der Eidgenossenschaft in Kraft zu setzen (Bakom = Bundesamt für Kommunikation).

Zitat aus der Gesetzes-Änderungs-Vorlage: «Das Bakom kann … Rechtsakte der Europäischen Union … für verbindlich erklären».

Eine sehr weitreichende Rechtssetzungs-Delegation, ohne jegliche Einschränkungen, notabene.

Eine Art «General-Ermächtigungs-Klausel«, am Parlament vorbei soll willkürlich dynamisch EU-Recht übernommen werden (=Direktiven, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen der EU, siehe hier).

Selbstredend auch Rechtsakte, für welche gar kein «bilaterales Abkommen» existiert. Im übrigen ist ja gar nicht das Bakom für das Elektrizitätsgesetz zuständig, sondern das Bundesamt für Energie BFE.

Die Platzierung einer dermassen folgenschweren Rechtssetzungs-Delegation in einem Gesetz ist ein Versuch, das Parlament und das Volk zu hintergehen. Die Verankerung dieser Rechtssetzungs-Delegation im Elektrizitätsgesetz 734.0 ist nicht nur für die Aves ein Alarm-Signal. Der Änderungs-Entwurf wird als nächstes an die KVF des Bundesparlaments (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen) gehen, dort beraten und beurteilt. Anschliessend muss die Änderung von der Bundesversammlung genehmigt werden. Dann kann das Volk mit dem Referendum noch die Notbremse ziehen, um diesen völligen Unsinn zu stoppen.

Das Bakom ist seit Jahren dafür berüchtigt, willkürlich und völlig praxisfern ohne gesetzliche Grundlage EU-Bestimmungen zu übernehmen, meist gegenüber den Vorgaben der EU noch zu verschärfen, und damit unserer Volkswirtschaft zu schaden (Über-Regulierung, Verärgerung von Bürgern und Unternehmen, wuchernder Kontroll-Apparat, sinnlose Zoll- und Gerichtsverfahren, Vertreibung von Jung-Unternehmen/Startups aus dem Land, Innovations-Behinderung, immer ohne das vorgeschriebene Regulierungs-Folge-Abschätzungs-Verfahren).

Eine diesbezügliche Anfrage an das für EU-Recht zuständige EDA wurde vom Bakom beantwortet. Das Bakom ist der Auffassung, dass die hier vorgesehene Inkraftsetzung von EU-Rechtsakten auf den Bereich EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) beschränkt sei.
Kommentar: Der vorgeschlagene Gesetzes-Text lautet unmissverständlich anders, nämlich im Sinn einer thematisch nicht eingeschränkten Generalbevollmächtigung. Zudem ist der Bereich EMV seit Jahren in den das Bakom betreffenden Erlassen bereits genügend reguliert (insbesondere VEMV 734.5), er hat im Elektrizitätsgesetz nichts verloren.

Das laufende Vernehmlassungsverfahren endet am 17. September 2026. Jeder einzelne Bürger, jede einzelne Bürgerin ist berechtigt, eine Stellungnahme einzureichen.

Autor Willi Vollenweider, CC BY 4.0

Heimfall von Zuger Energiekraftwerken an den Kanton Zug – Umsetzung der Eigenversorgung

Zuger Energie-Politik

(Berichts-Motion der Fraktion Die Mitte, 10. Februar 2026 im Zuger Kantonsrat)

Die Original-Fassung der Motion kann hier abgerufen werden.

Die rechtliche Grundlage der Wasserkraftnutzung in der Schweiz bilden in der Regel Konzessionen. Zahlreiche dieser Konzessionen laufen in den kommenden Jahren aus. Damit erhält das verfügungsberechtigte Gemeinwesen die Möglichkeit, neu über die Nutzung der Wasserkraft zu entscheiden. Gleichzeitig werden die Gemeinwesen – sofern die jeweilige Konzession oder das kantonale Recht dies vorsieht – in die Lage versetzt, die Anlagen zur Wasserkraftproduktion zu übernehmen, das heisst das Heimfallrecht auszuüben. Der Entscheid über die Ausübung des Heimfallrechts und die künftige Nutzung der Wasserkraft hängt von zahlreichen Faktoren ab und ist von eminenter wirtschaftlicher Bedeutung.

Das Energiegesetz des Kantons Zug (BGS 740.1 – EnG-ZG)(Verordnung 740.11) verpflichtet den Kanton, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine möglichst hohe Eigenversorgung sowie eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ermöglichen. Energiekraftwerke nutzen natürliche Ressourcen, die im Eigentum der Allgemeinheit stehen und im Rahmen zeitlich befristeter Konzessionen überlassen werden. Ein geregelter Heimfall nach Ablauf der Konzessionen stellt sicher, dass diese Anlagen langfristig wieder der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen und gezielt zur Umsetzung der gesetzlichen energiepolitischen Ziele eingesetzt werden können und nicht stillgelegt werden. Der Heimfall ist damit kein Selbstzweck, sondern ein konsequenter Vollzug der bestehenden energiepolitischen Zielsetzungen des Kantons Zug.

AVES Zug lehnt Stromabkommen Schweiz-EU ab

Stellungnahme der AVES Zug im Vernehmlassungsverfahren des Bundes eingereicht

(das vollständige Dokument kann als PDF hier heruntergeladen werden)

Zusammenfassung der Eingabe der AVES Zug:
Die Aves Zug sieht im Stromabkommen den begrüssenswerten Versuch, bestehende Probleme und Friktionen im europäisch-schweizerischen Stromaustausch zu lösen. Dies betrifft vor allem die ungeplanten grenzüberschreitenden Stromflüsse, den diskriminierenden Ausschluss der schweizerischen Strombranche vom notwendigen Informationszugang und dem
day-ahead-Stromhandel in der EU.
Die beiderseitige, gleichberechtigte und unbehinderte Strom-Import- und -Exportfähigkeit steht für die Aves Zug als Ziel zentral im Vordergrund.
Das vorliegende Stromabkommen zeigt leider, dass diese Ziele aus Schweizer Sicht mit überbordenden Zugeständnissen und überflüssigen Regelungen erkauft werden, die nicht akzeptiert werden können.
Was uns nun auf dem Tisch liegt, ist ein fertig ausgehandeltes Stromabkommen, zu dem man nur ja oder nein sagen kann. Es schiesst aus Sicht der Aves Zug unnötigerweise weit über das unmittelbare und eigentliche Ziel hinaus (Integration der Stromnetze und des Stromhandels!).
Direkte negative Auswirkungen für unser Land hat der Wegfall der bisher vertraglich geregelten, privilegierten Belieferung der Schweiz aus französischen Kernkraftwerken. Dasselbe gilt für die vorrangige Belieferung aus den Grenz-Wasserkraftwerken. Eventuell droht auch der Verlust der Kontrolle über unsere Wasserkraftreserven. Aus demokratischer Sicht als negativ erscheint der Aves Zug, dass die EU ihre Strom-Regelungen einseitig und ohne Mitbestimmung unsererseits abändern kann. Bei Streitigkeiten wendet das gemischte Schiedsgericht EU-Recht gemäss Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an. Neben der offensichtlichen und lähmenden Überregulierung drohen der Schweiz so eventuell auch EU-Sanktionen im Strombereich.
Negativ fällt der Aves Zug weiter auf, dass innerschweizerische Rechtsvorschriften und -ziele, die jederzeit abänderbar sind, auf die Stufe eines Vertrages Schweiz-EU gehoben werden und damit praktisch nicht mehr abänderbar werden.
Überdies wird die ganze „Heimfall“-Problematik der Wasserkraftwerke, die in den kommenden Jahren für die Stromwirtschaft und insbesondere die Gebirgskantone von zentraler Bedeutung sein wird, völlig ausgeklammert.
Die Aves Zug ist grundsätzlich für einen vollständig liberalisierten Strommarkt, da dieser gesamtwirtschaftliche Vorteile bringen sollte. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass diese Liberalisierung vom Volk vor längerer Zeit klar abgelehnt wurde. Über das Stromabkommen soll also etwas eingeführt werden, das der Souverän gar nicht will. Die Marktliberalisierung könnte die Schweiz jederzeit selbst einführen; hierzu braucht es kein Stromabkommen.
Es ist leider durchaus möglich, dass der Druck der EU nach einer Ablehnung des Stromabkommens auf unser Land erhöht wird. Durch kluge Planung und Reserven-Einsatz können wir diesem Druck begrenzt widerstehen. Es ist aber unerlässlich, dass sich die Strombranche und die Politik sehr schnell um die Errichtung neuer Kraftwerkskapazitäten im Inland bemühen; hierbei denkt die Aves Zug vor allem an klimafreundliche Kernkraftwerke und – kurzfristig und der Not gehorchend – auch an Gaskraftwerke (GuD).

Weitere Informationen siehe aves.ch.

Zug, 30. Oktober 2025, der Vorstand der AVES Zug

Vernehmlassung zum Gegenvorschlag Blackout-Initiative

Die Aves Zug hat im Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
ihre Stellungnahme eingereicht.
Die Aves Zug vertritt den Standpunkt, dass der Original-Text der Initiative dem Gegenvorschlag vorzuziehen sei.
Die Texte können hier eingesehen werden:

Strom-Abkommen Schweiz-EU

  1. Stromabkommen EU-Schweiz
    Der Schweizerische Bundesrat hat sich Ende 2024 mit der EU auf eine Anzahl neuer Abkommen sowie auf die Erweiterung aller bestehenden «Bilateralen Verträge» geeinigt.
    Die angeblich 750 Seiten umfassenden Texte bleiben allerdings bis auf weiteres geheim. Diese Texte werden im Frühjahr 2025 durch den Bundesrat paraphiert (unterschrieben) und können nicht mehr geändert werden.
    In allen bisherigen und neuen Abkommen wird die Rechtssetzungs-Kompetenz nach Brüssel delegiert. Brüssel widersprechende Volksentscheide werden mit hohen «Ausgleichszahlungen» bestraft werden. In vielen Gebieten gibt die Schweiz ihre Souveränität preis.
    Stromabkommen: Gemäss «Faktenblatt» des Bundesrats fehlte bisher für den Import und Export elektrischer Energie die gesetzliche Grundlage (!!!). Durch die «Einbindung» der „Swissgrid AG“ in die EU dürfen künftig auch Schweizer Stromversorger nach EU-Regeln am EU-Elektrizitäts-Binnenmarkt teilnehmen – bisherige Handels-Abkommen mit unseren Nachbarländern verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Schweiz wird im weiteren neu von der EU ermächtigt, Reserve-Kraftwerks-Kapazitäten in der Schweiz anzulegen und zu betreiben. In einer Strom-Mangel-Lage werden diese dann vom ganzen «EU-Binnenmarkt» beansprucht werden (Rechtsanspruch). Die Versorgungssicherheit unseres Landes wird somit massiv abnehmen.
    Generell gilt auch in diesem Abkommen künftig die „dynamische“ (=automatische) Übernahme von EU-Recht (Direktiven und Verordnungen), ohne die bisherige Selbstbestimmung des Schweizer Volkes.
    Solange der Text des Abkommens geheim bleibt, ist über die Konsequenzen des Abkommens allerdings keine Aussage möglich!
    Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat am 11. Februar 2025 entschieden (ohne den Text zu kennen!), dass dieses Stromabkommen nicht vor Parlament und Volk kommen wird, vielleicht aber die Ausführungs-Gesetze, aber auch nur falls gegen diese das (fakultative) Referendum ergriffen werden kann. Aves wird die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen.
  2. Gegenvorschlag Bundesrat zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» – Vernehmlassung bis 3. April 2025:
    Aves und weitere Organisationen werden sich in der laufenden Vernehmlassung 2024/89 zum Gegenvorschlag äussern können.
    Die Medienmitteilung des Initiativ-Komitees ist hier zu lesen.

Autor: Willi Vollenweider (Web-Verantwortlicher aves.ch), nachgeführt 11.2.2025

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