Übernahme von EU-Rechtsakten durch die Hintertür – dank BR Rösti’s Ermächtigungs-Gesetz
(Revision Elektrizitätsgesetz 734.0 als Teil der Vernehmlassung 2026/38 bis 17. Sept. 2026)
Bundesrat A. Rösti ermächtigt das Bakom, willkürlich beliebige «Rechtsakte» der EU für verbindlich zu erklären, also für das Gebiet der Eidgenossenschaft in Kraft zu setzen (Bakom = Bundesamt für Kommunikation).
Zitat aus der Gesetzes-Änderungs-Vorlage: «Das Bakom kann … Rechtsakte der Europäischen Union … für verbindlich erklären».
Eine sehr weitreichende Rechtssetzungs-Delegation, ohne jegliche Einschränkungen, notabene.
Eine Art «General-Ermächtigungs-Klausel«, am Parlament vorbei soll willkürlich dynamisch EU-Recht übernommen werden (=Direktiven, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen der EU, siehe hier).
Selbstredend auch Rechtsakte, für welche gar kein «bilaterales Abkommen» existiert. Im übrigen ist ja gar nicht das Bakom für das Elektrizitätsgesetz zuständig, sondern das Bundesamt für Energie BFE.
Die Platzierung einer dermassen folgenschweren Rechtssetzungs-Delegation in einem Gesetz ist ein Versuch, das Parlament und das Volk zu hintergehen. Die Verankerung dieser Rechtssetzungs-Delegation im Elektrizitätsgesetz 734.0 ist nicht nur für die Aves ein Alarm-Signal. Der Änderungs-Entwurf wird als nächstes an die KVF des Bundesparlaments (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen) gehen, dort beraten und beurteilt. Anschliessend muss die Änderung von der Bundesversammlung genehmigt werden. Dann kann das Volk mit dem Referendum noch die Notbremse ziehen, um diesen völligen Unsinn zu stoppen.
Das Bakom ist seit Jahren dafür berüchtigt, willkürlich und völlig praxisfern ohne gesetzliche Grundlage EU-Bestimmungen zu übernehmen, meist gegenüber den Vorgaben der EU noch zu verschärfen, und damit unserer Volkswirtschaft zu schaden (Über-Regulierung, Verärgerung von Bürgern und Unternehmen, wuchernder Kontroll-Apparat, sinnlose Zoll- und Gerichtsverfahren, Vertreibung von Jung-Unternehmen/Startups aus dem Land, Innovations-Behinderung, immer ohne das vorgeschriebene Regulierungs-Folge-Abschätzungs-Verfahren).
Eine diesbezügliche Anfrage an das für EU-Recht zuständige EDA wurde vom Bakom beantwortet. Das Bakom ist der Auffassung, dass die hier vorgesehene Inkraftsetzung von EU-Rechtsakten auf den Bereich EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) beschränkt sei.
Kommentar: Der vorgeschlagene Gesetzes-Text lautet unmissverständlich anders, nämlich im Sinn einer thematisch nicht eingeschränkten Generalbevollmächtigung. Zudem ist der Bereich EMV seit Jahren in den das Bakom betreffenden Erlassen bereits genügend reguliert (insbesondere VEMV 734.5), er hat im Elektrizitätsgesetz nichts verloren.
Das laufende Vernehmlassungsverfahren endet am 17. September 2026. Jeder einzelne Bürger, jede einzelne Bürgerin ist berechtigt, eine Stellungnahme einzureichen.
Autor Willi Vollenweider, CC BY 4.0