Alle Energien nutzen.

Klimafonds – Retten wir die Schweiz vor dem deutschen Schicksal !

Philip C. Brunner 15.02.2026
Kantonsrat, Zug
6300 Zug

Leserbrief: Klimafonds-Nein – Retten wir die Schweiz vor dem deutschen Schicksal

Man muss kein Prophet sein: Am 8. März 2026 wird die Schweizer Stimmbevölkerung die linke Klimafonds-Initiative deutlich ablehnen! Zum Glück! Ein Blick nach Deutschland genügt, um
zu sehen, was uns blüht, wenn wir diesen rot-grünen Blindflug mitmachen würden: Steigende Arbeitslosigkeit, schleichende Deindustrialisierung und die höchsten Energiepreise Europas
sind dort Tatsache.
Deutschland hat im Januar 2026 die Marke 6,6% (d.h. über 3 Mio.) Arbeitslosen überschritten – ein trauriger Rekordwert, der auch mit der verfehlten Energiepolitik zusammenhängt. Wenn
Energie zum Luxusgut wird, schliessen KMU-Betriebe und entlassen Tausende. Genau diesen «Klimakommunismus» wollen SP und ALG/Grüne nun mit ihrem Milliarden-Fonds in die
Schweiz importieren. Sie verlangen, dass wir jährlich bis zu 10 Milliarden Franken an der Schuldenbremse vorbeischleusen, um eine «Transformation» zu erzwingen, die am Ende nur
eines transformiert: Unser Erspartes in die Taschen einer neuen Subventionsbürokratie.
Ein Resultat linker Energiepolitik lässt sich heute schon in Birr (AG) besichtigen: Ein lärmiges Reservekraftwerk, das mit CO2-intensivem Öl betrieben werden muss, weil man bereits ein
Kernkraftwerk abgeschaltet hat und der Ausbau einheimischer Wasserkraft durch jene Umweltverbände blockiert werden, die nun nach Milliarden schreien. Das Reservekraftwerk
läuft nicht permanent, sondern steht bereit, um bei einer «Mangellage» im Winter (wenn Sonne, Wind nicht reichen) sofort hochgefahren zu werden. Es ist also eine extrem teure
Versicherung für eine instabile Energiepolitik. Es ist das Monument einer Politik, die die Energieproduktion zerstört, statt sie zu sichern.
Die Schweizer Stimmbürger sind klüger als die linken Ideologen in Bern. Sie sehen, wie Deutschland als einstiger Wirtschaftsmotor Europas unter der Last grüner Experimente stottert. Wir wollen keine «deutschen Verhältnisse» mit explodierenden Kosten und schwindenden Arbeitsplätzen. Noch haben wir zum Glück die direkte Demokratie, welche dem Schweizer Volk immer die Möglichkeit gibt zu sagen: «Basta, es reicht!» Sagen wir am 8. März konsequent NEIN zum Klima-Schuldenfonds.

Heimfall von Zuger Energiekraftwerken an den Kanton Zug – Umsetzung der Eigenversorgung

Zuger Energie-Politik

(Berichts-Motion der Fraktion Die Mitte, 10. Februar 2026 im Zuger Kantonsrat)

Die Original-Fassung der Motion kann hier abgerufen werden.

Die rechtliche Grundlage der Wasserkraftnutzung in der Schweiz bilden in der Regel Konzessionen. Zahlreiche dieser Konzessionen laufen in den kommenden Jahren aus. Damit erhält das verfügungsberechtigte Gemeinwesen die Möglichkeit, neu über die Nutzung der Wasserkraft zu entscheiden. Gleichzeitig werden die Gemeinwesen – sofern die jeweilige Konzession oder das kantonale Recht dies vorsieht – in die Lage versetzt, die Anlagen zur Wasserkraftproduktion zu übernehmen, das heisst das Heimfallrecht auszuüben. Der Entscheid über die Ausübung des Heimfallrechts und die künftige Nutzung der Wasserkraft hängt von zahlreichen Faktoren ab und ist von eminenter wirtschaftlicher Bedeutung.

Das Energiegesetz des Kantons Zug (BGS 740.1 – EnG-ZG)(Verordnung 740.11) verpflichtet den Kanton, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine möglichst hohe Eigenversorgung sowie eine sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung ermöglichen. Energiekraftwerke nutzen natürliche Ressourcen, die im Eigentum der Allgemeinheit stehen und im Rahmen zeitlich befristeter Konzessionen überlassen werden. Ein geregelter Heimfall nach Ablauf der Konzessionen stellt sicher, dass diese Anlagen langfristig wieder der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen und gezielt zur Umsetzung der gesetzlichen energiepolitischen Ziele eingesetzt werden können und nicht stillgelegt werden. Der Heimfall ist damit kein Selbstzweck, sondern ein konsequenter Vollzug der bestehenden energiepolitischen Zielsetzungen des Kantons Zug.

Aves Zug unterstützt Wiederherstellung der Information der Bevölkerung im Blackout

Die Schweiz verfügt über ein sehr gutes Notfall-Radio, vielen Leuten leider unbekannt. Genannt IBBK-Radio (Information der Bevölkerung durch den Bund in Krisenlagen mit Radio). Das Notfall-Radio IBBK ist die einzige Möglichkeit der Bevölkerung, auch in den Schutzräumen Informationen über die Lage und Verhaltensempfehlungen während Tagen und Wochen zu empfangen. Das IBBK-Radio wird durch spezialisierte Milizeinheiten der Armee (Elo Abt 46) regelmässig geübt und im Ereignisfall betrieben. Das IBBK-Radio befindet sich an über dreissig Standorten in der ganzen Schweiz in ABC-geschützten unterirdischen Bunker-Anlagen. Es wurde laufend unterhalten/modernisiert und ist in einem guten Zustand. Informationen dazu siehe www.notfallradio.info.

Die sich stetig verschlechternde Sicherheitslage in Europa völlig ignorierend, will das VBS/BABS mit einer Revision des BZG (Bevölkerungs- und Zivilschutz-Gesetzes) diese für die Bevölkerung überlebenswichtige (250 Mio Franken teure) Einrichtung ohne Not abschaffen und unwiederbringlich zurückbauen/abreissen (inklusive Bunker). Per Ende 2026, Abbruch-Kosten 124 Mio Franken. Mit dieser Massnahme könnten, so das VBS, jährlich 19 Millionen Franken eingespart werden. Also 2 Franken jährlich pro Kopf der Bevölkerung. Notabene: das vom VBS/BABS als Ersatz angepriesene Mobilfunk-Cell-Broadcast-System funktioniert in den Schutzräumen gar nicht und fällt bei einem Blackout innert kurzer Zeit sogar vollständig aus.

Die von der Aves Zug unabhängig arbeitende IG Pro Notfallradio wehrt sich gegen die unsinnige Zerstörung einer bestens funktionierenden, wichtigen Infrastruktur zur Information der Bevölkerung im Krisenfall. Mehrere Krisen-Szenarien erfordern den Bezug der Schutzräume oder von Kellerräumen, wo das bestehende IBBK-Notfallradio die einzige Informationsmöglichkeit ist.

Die aktuelle BZG-Revision des Bundesrates bewirkt, dass im Ernstfall Hunderttausende in ihren Schutzräumen ohne jegliche Information grossen Ängsten ausgesetzt werden, verzweifeln, psychisch durchdrehen, sich grossen Gefahren aussetzen, und gesundheitliche Schäden davontragen, bis hin zum Tod. Wegen jährlich 2 Franken Ersparnis pro Kopf der Bevölkerung.

Die Aves Zug unterstützt das Bestreben der IG Pro Notfallradio, diesen eklatanten Fehlentscheid mit allen demokratischen Mitteln zu bekämpfen. Würde das IBBK-Notfallradio tatsächlich aufgehoben, müsste der Kanton Zug die Information der Bevölkerung in den Schutzräumen selber übernehmen, was Ausgaben im Millionen-Bereich bereits im Budget 2026 bedingt. Die Zuger Sicherheitsdirektion bereitet sich dem Vernehman nach auf dieses Szenario vor.

Der Entscheid des Ständerates vom 9. Dezember 2025, das UKW-Technologieverbot aufzuheben und auch nach Ende 2026 UKW-FM-Rundfunk-Konzessionen zu gewähren, hilft dem Anliegen, das IBBK-UKW-Radio ebenfalls bis auf weiteres aufrechtzuerhalten. Entkräftet ist jetzt das BABS-Argument, der Bevölkerung gehe die Handhabung des UKW-Empfangs zusehends verloren. Geschäft: Motion Motion 25.3950 (Details siehe Website parlament.ch).

Auf der Website der IG Pro Notfallradio können am Thema interessierte sich registrieren oder die Petition an die Zuger Behörden herunterladen und unterschreiben.

Nachtrag 11. Feb. 2026 nach Recherchen im Bundesarchiv: Es ist noch schlimmer als befürchtet: Die IBBK-Anlage Baar-Zimbel, welche den Kanton Zug ab 1991 im Krisenfall versorgen konnte, wurde vom VBS/BABS mit Mitwissen der Zuger Baudirektion abgebrochen. Seither ist die Zuger Bevölkerung OHNE die im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG verankerte Notfallradio-Versorgung durch den Bund. Bei einem eventuellen Bezug der Schutzräume müsste die Bevölkerung darin ohne Informationen und ohne Verhaltensanweisungen verzweifelt um ihr Überleben bangen. Die Anlage Baar-Zimbel muss deshalb raschmöglichst wieder aufgebaut werden, finanziert durch den Kanton, mit Regress auf das VBS.

AVES Zug lehnt Stromabkommen Schweiz-EU ab

Stellungnahme der AVES Zug im Vernehmlassungsverfahren des Bundes eingereicht

(das vollständige Dokument kann als PDF hier heruntergeladen werden)

Zusammenfassung der Eingabe der AVES Zug:
Die Aves Zug sieht im Stromabkommen den begrüssenswerten Versuch, bestehende Probleme und Friktionen im europäisch-schweizerischen Stromaustausch zu lösen. Dies betrifft vor allem die ungeplanten grenzüberschreitenden Stromflüsse, den diskriminierenden Ausschluss der schweizerischen Strombranche vom notwendigen Informationszugang und dem
day-ahead-Stromhandel in der EU.
Die beiderseitige, gleichberechtigte und unbehinderte Strom-Import- und -Exportfähigkeit steht für die Aves Zug als Ziel zentral im Vordergrund.
Das vorliegende Stromabkommen zeigt leider, dass diese Ziele aus Schweizer Sicht mit überbordenden Zugeständnissen und überflüssigen Regelungen erkauft werden, die nicht akzeptiert werden können.
Was uns nun auf dem Tisch liegt, ist ein fertig ausgehandeltes Stromabkommen, zu dem man nur ja oder nein sagen kann. Es schiesst aus Sicht der Aves Zug unnötigerweise weit über das unmittelbare und eigentliche Ziel hinaus (Integration der Stromnetze und des Stromhandels!).
Direkte negative Auswirkungen für unser Land hat der Wegfall der bisher vertraglich geregelten, privilegierten Belieferung der Schweiz aus französischen Kernkraftwerken. Dasselbe gilt für die vorrangige Belieferung aus den Grenz-Wasserkraftwerken. Eventuell droht auch der Verlust der Kontrolle über unsere Wasserkraftreserven. Aus demokratischer Sicht als negativ erscheint der Aves Zug, dass die EU ihre Strom-Regelungen einseitig und ohne Mitbestimmung unsererseits abändern kann. Bei Streitigkeiten wendet das gemischte Schiedsgericht EU-Recht gemäss Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an. Neben der offensichtlichen und lähmenden Überregulierung drohen der Schweiz so eventuell auch EU-Sanktionen im Strombereich.
Negativ fällt der Aves Zug weiter auf, dass innerschweizerische Rechtsvorschriften und -ziele, die jederzeit abänderbar sind, auf die Stufe eines Vertrages Schweiz-EU gehoben werden und damit praktisch nicht mehr abänderbar werden.
Überdies wird die ganze „Heimfall“-Problematik der Wasserkraftwerke, die in den kommenden Jahren für die Stromwirtschaft und insbesondere die Gebirgskantone von zentraler Bedeutung sein wird, völlig ausgeklammert.
Die Aves Zug ist grundsätzlich für einen vollständig liberalisierten Strommarkt, da dieser gesamtwirtschaftliche Vorteile bringen sollte. Es ist allerdings daran zu erinnern, dass diese Liberalisierung vom Volk vor längerer Zeit klar abgelehnt wurde. Über das Stromabkommen soll also etwas eingeführt werden, das der Souverän gar nicht will. Die Marktliberalisierung könnte die Schweiz jederzeit selbst einführen; hierzu braucht es kein Stromabkommen.
Es ist leider durchaus möglich, dass der Druck der EU nach einer Ablehnung des Stromabkommens auf unser Land erhöht wird. Durch kluge Planung und Reserven-Einsatz können wir diesem Druck begrenzt widerstehen. Es ist aber unerlässlich, dass sich die Strombranche und die Politik sehr schnell um die Errichtung neuer Kraftwerkskapazitäten im Inland bemühen; hierbei denkt die Aves Zug vor allem an klimafreundliche Kernkraftwerke und – kurzfristig und der Not gehorchend – auch an Gaskraftwerke (GuD).

Weitere Informationen siehe aves.ch.

Zug, 30. Oktober 2025, der Vorstand der AVES Zug

Vernehmlassung Stromabkommen Schweiz-EU

Das Schweizerische Aussenministerium EDA hat am 13. Juni 2025 die Texte des Abkommens in die Vernehmlassung gegeben. Selbstverständlich wird die Aves Zug eine Vernehmlassungsantwort ausarbeiten und einreichen. Unsere Mitglieder sind eingeladen, daran mitzuwirken.
Die gewohnte Selbstbestimmung der Schweiz wird durch die Annahme dieses Abkommens massiv eingeschränkt. Der Bundesrat verspricht dem Volk als «Gegenleistung» tiefere Strom-Preise sowie eine Erhöhung unserer Versorgungssicherheit. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Hier können Sie die Dokumente herunterladen (anclicken):

Stromabkommen Schweiz-EU
Übersicht Abkommen, Protokolle und Erklärungen
Bundesbeschluss Schweiz-EU über die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen  <- fakultatives Referendum
Synoptische Tabelle Schweiz-EU über die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen
Bundesbeschluss Abkommen Schweiz-EU über Elektrizität  <- fakultatives Referendum
Synoptische Tabelle Abkommen Schweiz-EU über Elektrizität

Wegem der grossen politischen und wirtschaftlichen Auswirkungen und weil diese Abkommen über die Bundesverfassung gestellt werden, wird gegen die Bundesbeschlüsse mit Sicherheit das Referendum ergriffen werden. Es müssen also 50’000 Unterschriften gesammelt werden. Damit es obligatorisch/automatisch zu einer Volksabstimmung kommen wird, sind mehrere Unterschriftensammlungen «unterwegs», z.B. Politbeobachter, Kompass-Initiative etc.

Vernehmlassung zum Gegenvorschlag Blackout-Initiative

Die Aves Zug hat im Vernehmlassungsverfahren
Vernehmlassung 2024/89: Indirekter Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)»
ihre Stellungnahme eingereicht.
Die Aves Zug vertritt den Standpunkt, dass der Original-Text der Initiative dem Gegenvorschlag vorzuziehen sei.
Die Texte können hier eingesehen werden:

Strom-Abkommen Schweiz-EU

  1. Stromabkommen EU-Schweiz
    Der Schweizerische Bundesrat hat sich Ende 2024 mit der EU auf eine Anzahl neuer Abkommen sowie auf die Erweiterung aller bestehenden «Bilateralen Verträge» geeinigt.
    Die angeblich 750 Seiten umfassenden Texte bleiben allerdings bis auf weiteres geheim. Diese Texte werden im Frühjahr 2025 durch den Bundesrat paraphiert (unterschrieben) und können nicht mehr geändert werden.
    In allen bisherigen und neuen Abkommen wird die Rechtssetzungs-Kompetenz nach Brüssel delegiert. Brüssel widersprechende Volksentscheide werden mit hohen «Ausgleichszahlungen» bestraft werden. In vielen Gebieten gibt die Schweiz ihre Souveränität preis.
    Stromabkommen: Gemäss «Faktenblatt» des Bundesrats fehlte bisher für den Import und Export elektrischer Energie die gesetzliche Grundlage (!!!). Durch die «Einbindung» der „Swissgrid AG“ in die EU dürfen künftig auch Schweizer Stromversorger nach EU-Regeln am EU-Elektrizitäts-Binnenmarkt teilnehmen – bisherige Handels-Abkommen mit unseren Nachbarländern verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Schweiz wird im weiteren neu von der EU ermächtigt, Reserve-Kraftwerks-Kapazitäten in der Schweiz anzulegen und zu betreiben. In einer Strom-Mangel-Lage werden diese dann vom ganzen «EU-Binnenmarkt» beansprucht werden (Rechtsanspruch). Die Versorgungssicherheit unseres Landes wird somit massiv abnehmen.
    Generell gilt auch in diesem Abkommen künftig die „dynamische“ (=automatische) Übernahme von EU-Recht (Direktiven und Verordnungen), ohne die bisherige Selbstbestimmung des Schweizer Volkes.
    Solange der Text des Abkommens geheim bleibt, ist über die Konsequenzen des Abkommens allerdings keine Aussage möglich!
    Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat am 11. Februar 2025 entschieden (ohne den Text zu kennen!), dass dieses Stromabkommen nicht vor Parlament und Volk kommen wird, vielleicht aber die Ausführungs-Gesetze, aber auch nur falls gegen diese das (fakultative) Referendum ergriffen werden kann. Aves wird die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgen.
  2. Gegenvorschlag Bundesrat zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» – Vernehmlassung bis 3. April 2025:
    Aves und weitere Organisationen werden sich in der laufenden Vernehmlassung 2024/89 zum Gegenvorschlag äussern können.
    Die Medienmitteilung des Initiativ-Komitees ist hier zu lesen.

Autor: Willi Vollenweider (Web-Verantwortlicher aves.ch), nachgeführt 11.2.2025

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